UNTERNEHMENS- U. GESELLSCHAFTSRECHT

Der Notar als Schnittstelle zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht ist eines der wichtigsten Aufgabengebiete des Notars.

Zu unseren Rechtsdienstleitungen zählen unter anderem, die Vornahme des Wechsels eines Geschäftsführers oder Gesellschafters, Änderung der Gesellschaftsform (z.B. Umgründung), Änderung des Firmenwortlautes, Verlegung des Firmensitzes, Kapitalerhöhung oder -herabsetzung sowie die Liquidation eines Unternehmens.

Der Notar kann Ihnen sohin als objektiver und erfahrener Berater umfangreiche Rechtsdienstleitungen anbieten, die Bestand haben, keinen Partner übervorteilen und formal wie inhaltlich einwandfrei sind. So können spätere Streitigkeiten mit oft hohen Folgekosten schon im Ansatz vermieden werden.

Der Notar berät Sie kompetent und umfassend bei Betriebsgründung, Wahl der geeigneten Rechtsform, Betriebsfortführung und Unternehmensübergabe.

Durch den direkten Zugang zum elektronischen Firmenbuch ist der Notar immer am neuesten Stand und kann alle erforderlichen Eingaben verfassen sowie die notwendigen Schritte bis zur Änderung im Firmenbuch erledigen.