Unser Notariat in Steyr ist geöffnet.
Wir sind zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!
Montag – Do: 8:00-12:00 Uhr, 13:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-14:00 Uhr
Mittwoch ab 13:00 Uhr nur Parteienverkehr (Kein Telefondienst)
Digitale Beglaubigung und Beurkundung möglich
Mit Inkrafttreten des 4. COVID-19-Gesetzes wurde § 90a in die Notariatsordnung neu eingefügt und die Möglichkeit zur digitalen Beglaubigung und Beurkundung durch den Notar geschaffen.
Unser Notariat hat seit Inkrafttreten des 4. COVID-19-Gesetzes bereits mehrere Urkunden digital beurkundet, sowie mehrere Unterschriftsbeglaubigungen digital durchgeführt und stehen wir Ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung.