AKTUELLER HINWEIS ZUM UMGANG
MIT DER CORONA-PANDEMIE
Unser Notariat in Steyr ist geöffnet.
Wir sind zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!
Montag – Freitag: 8:00-12:00 Uhr, 13:00-17:00 Uhr
Der Schutz der Gesundheit unserer Mandanten und Mitarbeiter hat oberste Priorität und bitten wir Sie daher um die Verbreitung von COVID-19 zu verzögern folgendes zu beachten:
Abstand halten:
Unsere Kanzlei und die Besprechungsräume bieten genügend Platz, um ausreichend Abstand zu halten.
Gründlich Hände waschen:
Sämtliche Mitarbeiter der Kanzlei sind angehalten, sich regelmäßig gründlich die Hände zu waschen.
Auf Hände schütteln verzichten:
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der derzeitigen Lage auf das Händeschütteln verzichten.
Digitale Beglaubigung und Beurkundung möglich
Mit Inkrafttreten des 4. COVID-19-Gesetzes wurde § 90a in die Notariatsordnung neu eingefügt und die Möglichkeit zur digitalen Beglaubigung und Beurkundung durch den Notar geschaffen.
Unser Notariat hat seit Inkrafttreten des 4. COVID-19-Gesetzes bereits mehrere Urkunden digital beurkundet, sowie mehrere Unterschriftsbeglaubigungen digital durchgeführt und stehen wir Ihnen diesbezüglich gerne zur Verfügung.