Verlassenschaftsverfahren
Es wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren nach jedem Todesfall eingeleitet.
Ziel ist es, dass alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten abgewickelt werden und dass das Vermögen an die Erben ordnungsgemäß übertragen wird.
Notare sind vom Gesetz dazu bestellt, das Verlassenschaftsverfahren für die Gerichte durchzuführen. Dies ist einer der wichtigsten und häufigsten Aufgabenbereiche des Notars. Das Gesetz verlangtdie Abwicklung des Verfahrens nämlich auch dann, wenn kein Nachlassvermögen vorhanden ist.
Als „Gerichtskommissär“ hilft der Notar den Beteiligten unabhängig und unparteiisch bei der Abwicklung des Verfahrens und informiert sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten.
Der Notar begleitet Sie von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens und unterstützt als erfahrener Jurist bei der Abwicklung des Erbes sowie bei Eintragungen Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch oder im Firmenbuch im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens.