Schenkung/Übergabe
Schenken will gelernt sein
Bei einer Übergabe wird im Unterschied zur Schenkung eine Gegenleistung vereinbart – etwa die weitere Versorgung des Übergebers oder auch ein Wohnrecht oder ähnliches Recht.
Der Rat eines Fachmannes ist hier besonders wichtig, da zum Zeitpunkt der Übergabe besonders viele Angelegenheiten beachtet werden müssen, wie z.Bsp. die Gestaltung der Gegenleistungen oder die Regelung von pensions- und steuerrechtlichen Aspekten.