Dr. Romy Hingsammer
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TESTAMENT

Mein letzer Wille

Ein Testament ist eine schriftliche einseitig widerruflich Erklärung des Erblassers, wer das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder nur teilweise erhalten soll.

Ein Testament kann sowohl eigenhändig als auch fremdhändig errichtet werden.

Das eigenhändige Testament muss vom Testamentserrichter selbst von Hand geschrieben und unterschrieben werden.

Ein fremdhändiges Testament (der Text des Testamentes wird nicht vom Testamentserrichter selbst, sondern von jemand anderem  geschrieben),  bedarf dreier Personen, die mit den Erben in keinem nahen Verwandtschaftsverhältnis stehen und die diese letztwillige Anordnung jeweils mit einem Zusatz, der auf ihre Eigenschaft als Zeugen hinweist, unterschreiben.

Ein mündliches Testament ist nur in bestimmten Gefahrensituationen unter Beiziehung von zwei Zeugen gültig.

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Dr.in Romy Hingsammer
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Stelzhamerstraße 11,
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