PATIENTENVERFÜGUNG

Patientenverfügung – Mein Leben ist mir wichtig

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Die Patientenverfügung muss unter Beiziehung eines Arztes einerseits und eines Notars, Rechtsanwaltes oder rechtskundigen Mitarbeiters der Patientenvertretung andererseits errichtet werden. Die Patientenverfügung ist dann unter Einhaltung der Formvorschriften fünf Jahre lang verbindlich für den jeweiligen behandelnden Arzt.

Jede Patientenverfügung, die bei einem Notar errichtet wird, kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt.